Schwarze Modelsweek aus dem Mittelalter


Man kann nur noch warnen vor falscher Berichterstattung in den Medien.



In letzter Zeit berichten immer mehr Fotomodelle wie sie in einer Tour durch manipulative Medien getäuscht werden, um in aussichtslose Gerichtsprozesse der Lorraine Media GmbH getrieben zu werden. Zuletzt hat erst am 9. August 2021 nun auch das Amtsgericht Oldenburg (Az. 4 C 4107/21) sich der Rechtsansicht angeschlossen, dass Verträge einzuhalten sind und das es für Anzeigenverträge kein Widerrufsrecht gibt, weil die Absicht mit einer Fotoanzeige für Aufträge zu werben kein Verbrauchergeschäft sein kann.

Wer kennt sie nicht die grauenhaften und horrorartigen Beiträge in bekannten Fernsehsendern wie SAT1, RTL, Pro7, ARD und ZDF über die Modelsweek in Deutschland, eine Casting Zeitung der Lorraine Media GmbH mit teuren Folgen? Man findet derartige Berichte haufenweise im Internet, sie stellen das Modelbusiness jeweils wie eine „Schwarze Messe aus dem Mittelalter“ dar, die teuer wird wenn man zum Anzeigenauftrag der Lorraine Media GmbH auch noch eine Gerichtsverhandlung bestellt. Das ist ganz einfach, man muss nur den Vertrag widerrufen und immer widersprechen, dann bekommt man bei der Agentur passend zum Anzeigenauftrag auch noch ein teures Gerichtsverfahren mit hübschen Anwaltskosten.

Damit nicht genug, unendlich viele Akteure missbrauchen das Internet als Müllkippe auf der man alles abladen kann um Menschen die Hoffnung zu zerstören und sie in Angst und schrecken zu versetzen. Immer wieder hört man das Wort Abzocke und Dummheit jedoch sehen die allermeisten Gerichte das anders. So heisst es wortwörtlich:

Gemessen an diesen Grundsätzen ist die hiesige Beklagte aber nach Überzeugung des Gerichts als „Unternehmerin“ anzusehen. Auf dem unterzeichneten Vertragsformular ergibt sich, dass ein „gewerblicher Daueranzeigenauftrag zur Eigenwerbung“ zu Erwerbszwecken erteilt worden ist.

Sicher haben Sie auch schon bemerkt, dass es viele Personen, Firmen und sonstige Institutionen gibt die ein Interesse haben auch über die Lorraine Media GmbH in Berlin und die Models Week negative Schlagzeilen zu verbreiten. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass diese Berichterstatter systematisch die Wahrheit verdrehen, indem sie die nachweislich im Internet für jeden zu findenden Urteile unterschlagen. Gut das sie hier noch rechtzeitig auf eine Quelle gestossen sind, in der sie kostenlos echte und vor allem aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Lorraine Media GmbH finden die ihnen die Medien gern verschweigen.

Wie läuft der Trick ab?

Es geht darum, Kunden der Models-Week zu finden und diese derartig zu manipulieren, dass sie sich in aussichtlose Prozesse mit dem Berliner Unternehmen verwickeln lassen. Das Risiko für derartige Tipps zur Rechenschaft gezogen zu werden scheint den Akteuren gering. Und so gibt es immer wieder neue „Persönlichkeiten“ die gern grob falsche Rechtsauffassungen verbreiten, nicht selten anonymisiert.

Den Kunden wird wahllos geraten Rechnungen nicht zu bezahlen, einen Vertrag zu kündigen oder zu widerrufen obwohl es bekannt ist, dass die Forderungen der Lorraine Media GmbH absolute Berechtigung haben und beglichen werden müssen. Regelmäßig werden solche Kunden zur Zahlung von Gerichten verurteilt.

Bevor dies geschieht wollen einige nochmals ihre Vorteile daraus ziehen. In Foren werden hoffnungsvolle Lieder gesungen, wie einfach es doch sei einen Vertrag zu widerrufen und die Sache sei damit erledigt. Die hier häufig weiblichen Models werden im Anschluss gern auch Mal von den tollen männlichen „Tippgebern“ zu ganz anderen Sachen eingeladen als sie sich je hätten erträumen können….

In einem anderen Fall geht es um einen Dienst, der den Kunden hilft ein Schreiben an die Lorraine Media GmbH zu versenden, kostenpflichtig natürlich zu 3 Euro und mehr pro Stück. Ganz besonders skrupellos ist es, dass der Dienst auch gleich die Unterschriften für die Kunden nachstellt. Die Betreiberin, eine abgekochte Trittbrettfahrerin macht der Lorraine Media GmbH auch noch zum Vorwurf, sie würde die derartig gefälschte Urkunden nicht anerkennen und Verträge ihrer eigenen Kunden verlängern.

Eine von abgehalfterten Anwälten ausgeübte Masche ist es, schmutzige Beiträge im Internet zu platzieren und so wenigstens an einen neuen Mandanten zu kommen, um diesen dann abkassieren zu können.

Gern werben auch „gemeinnützige“ Vereine und Verbraucherschützer für ihre „Dienste“, indem sie sich für gewerblich tätige Fotomodelle stark machen, Ratsuchende „Schein-Verbraucher“ anlocken, mit abenteuerlichen Meldungen betäuben, um sie in teure 0900er Telefongespräche zu verwickeln oder Emails gegen eine „Schutzgebühr“ von 10 ja teilweise sogar 20 Euro pro Stück zu beantworten.

Fernsehsender verbreiten dreckige Clips, um Aufmerksamkeit und Quoten zu erhaschen, damit sie die Kunden mit dem üblichen Werbebrei überschütten können.

Und so geht das dann immer weiter….

Lassen Sie sich nicht von derartigen Miesmachereien und Lügengeschichten über die Lorraine Media GmbH verunsichern. Schenken Sie einer negativen Berichterstattung keinen Glauben mehr und lassen Sie sich nicht vom eingeschlagenen Kurs abbringen eigene Erfolge als Fotomodel oder Werbe Typ zu verbuchen. Arbeiten Sie an ihrer eigenen Karriere weiter!


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

31 − = 22