Meine Damen und Herren darf ich vorstellen: Modelsweek, ein Portal der Lorraine Media GmbH, hat im Streit mit einer Verbraucherzentrale das Handtuch geworfen.
Auf der Bühne steht ein von Verbraucherschützern und Medien geschaffenes Ungeheuer, es ist das Synonym für Modelsweek von Lorraine Media.
Mit Einführung des neuen Widerrufsrechts im Jahre 2014 hatte die Lorraine Media GmbH aus Berlin für eine kurze Zeit freiwillig und seriös ein Widerrufsrecht für Kunden eingeräumt, gleichgültig ob es sich dabei um Unternehmer oder Verbraucher handelte.
Dies nahm eine Verbraucherzentrale zum Anlass unseriös zu propagieren, man könne das Widerrufsrecht für Verbraucher quasi auf Unternehmer ausdehnen. Von da an hatten blitzartig viele Menschen das irrige Gefühl, das Widerrufsrecht würde für alle Verträge gelten, selbst wenn diese zwischen einer Agentur und der Modelsweek abgeschlossen wurden.
Weil unwissende Kunden versucht haben von einem solchen Recht gebrauch zu machen. Obwohl bekannt war, dass sie im Falle eines Widerrufs erhebliche Wertersätze von bis zu 90% des gesamten Anzeigenpreises leisten mussten. Das Widerrufsrecht ist wahrscheinlich mit Absicht so gestaltet, dass es kein Verbraucher versteht, weshalb eine dann unnützliche Dienstleistung, die quasi vor Vollendung abgebrochen wird und nach Widerruf nicht ausgeführt wird teuer bezahlt werden muss. Die Lorraine Media GmbH hatte nur versucht, solchen Kunden zu empfehlen, den Widerruf zurück zu nehmen.
Dies betraf jedoch nur einige Verträge aus dem Jahr 2014, die inzwischen schon lange nicht mehr angeboten werden. Somit hat sich jetzt ein Geruch von Einschränkung der Meinungsfreiheit in die Luft gelegt, denn es wird über ein Forum verbreitet, dass die Lorraine Media GmbH mit ihren Kunden nicht mehr sprechen darf, wenn es um die sinnvolle Rücknahme eines Widerrufes geht (Maulkorb).
Das ganze wird umso interessanter, als dass das Berliner Landgericht in der Vorinstanz genau die Position von Lorraine Media gefolgt ist, nämlich das ein Gericht der Lorraine Media nicht verbieten kann mit den eigenen Kunden das Geschäft mit dem Modeltraum abzuschließen.
Erfahrungsberichte zeigen, dass eine Verbraucherzentrale sehr selten mit solch einem niederschmetternden Urteil einverstanden ist. Deshalb drohte dass die Verbraucherzentrale mit staatlichen Geldern solange klagt bis sie Recht bekommt, auch wenn es dabei überhaupt nicht um Verbraucher geht.
Da es sich um eine längst nicht mehr gelebte Erfahrung handelte, gab es nur ein Anerkenntnisurteil, denn der Grund um den gestritten wurde ist nach den ganzen Jahren nicht mehr vorhanden. Kammergericht Berlin, 5 U 157/15 vom 22.11.2017 mit Anerkenntnis der Lorraine Media.(Urteil ist nicht öffentlich erhältlich, da aus Datenschutzgründen die Angaben einer Unternehmerin aus Hamburg preisgegeben werden müssten).
Bei Verträgen mit Erfahrungen über die Lorraine Media GmbH herrscht für Verbraucherschützer Uneinigkeit, denn es gibt eine ganze Fülle von unterschiedlichsten Verträgen die mit dem Produkt Modelsweek Sedcard angeboten werden. Für die allermeisten Vertragswerke gibt es überhaupt kein Widerrufsrecht, weil
- Die Auftraggeber in der Regel als Unternehmer (Kaufmann) gelten die sich nicht auf ein Verbrauchergeschäft berufen können, denn Inhalt der Verträge sind meist unternehmerische Erwerbszwecke (Tätigkeit als Model) und das sind keine Verbrauchergeschäfte.
- Verträge werden häufig entgegen von herrschender Erfahrung eben nicht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, da es viele Models gibt, die über ihre eigene Agentur in deren Geschäftsräumen Werbeverträge mit dem Produkt Modelsweek abschließen.
- Mehrfach sind Agentur und Model gemeinsam Vertragspartner bei Modelsweek, so dass eine Partei überhaupt nicht für beide einen Widerruf erklären könnte. Es handelt sich um gewerbliche Verträge auf die Verbraucherschützer in ihren Pressemeldungen nicht eingehen und die Medien damit versehentlich in die Irre führen.
- Vielfach zählen mittlerweile auch digitale Inhalte zu den Leistungen, deren Widerrufsrecht ganz anders geregelt ist, insbesondere wenn die Leistungserbringung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat.
- Anders als bei standarisierten Online-Verträgen werden hier wechselnde Dienstleistungen beauftragt, die individuell an die Bedürfnisse des Models angepasst sind und die sich zum Teil massiv unterscheiden. Es ist schlicht unmöglich alles über einen Kamm zu schüren, deshalb versucht man eine nicht durch geltendes Recht gestützte Wunschvorstellung zu verbreiten.
- Aufgrund der individuellen Beauftragung gibt es keinen Login, keine Anmeldung und damit auch keine Vergleichsmöglichkeiten für die AGB. Es ist für außenstehende gerade nicht möglich eine solche Vielfalt von unterschiedlichen Verträgen zu beurteilen, besonders dann wenn es um Eltern geht die Verträge auf Ihren Namen abschließen um Werbemassnahmen zu ihren Gunsten zu beauftragen. Da wird dann gern von Widerrufsrecht der minderjährigen Kindern gesprochen, von Vertrag kündigen die bei näherem Hinsehen überhaupt kein Vertragspartner sind.
Das Internet ist inzwischen voll mit Urteilen über das Kündigen, die eine ganz andere Rechtsauffassung widerspiegeln, als die von Massenmedien wie RTL, Taff, ZDF und Verbraucherschützern propagierte Meinung. Ein Erfahrungsbericht zeigt, dass es sicher weit über 100 Urteile gibt die trotz einer völlig unsinnigen Verbraucher-Kampagne zugunsten der Modelsweek entschieden wurden.
Trotz eines mit x-fachen Ausnahmen eingeführtem Widerrufsrechts konnten lediglich eine Hand voll Urteile erstritten werden, die für die aggressive Informationspolitik von Medien und Verbraucherschützern herhalten müssen – das gibt doch zu denken.
Darunter befindet sich ein nahezu lächerliches Urteil aus Bremen, in dem ein Richter mit biegen und brechen versucht – verbraucherzentralenkonform – den Vertrag an sich als sittenwidrig einzustufen. Und für eine angeblich sittenwidrige Leistung wird dann zur Krönung auch noch eine Vergütung von 50 Euro zugesprochen, obwohl sittenwidrige Vergütungen ja ansich unzulässig wären.
Weil die propagierte Welle von Widerrufen und Kündigungen leider ausgeblieben ist versucht man sich zur Not mit einem solchen Urteil zu helfen. So desinformieren eine Verbraucherzentrale Zitat:
„Selbst nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie hoffen, nicht die gesamte Vergütung zahlen zu müssen. So hielt das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 27. Januar 2017, Az. 16 C 282/16) den von der Lorraine Media GmbH geltend gemachten Vergütungsanspruch in Höhe von knapp 600 Euro für sittenwidrig. Der betroffene Verbraucher musste lediglich 50 Euro für die von dem Unternehmen gefertigten Fotos zahlen. Das war vor 4 Jahren, nun hat sich auch Bremen der Rechtslage angepasst: (AG Bremen 16 C 150/20) “
Was unabhängige Gerichte und Juristen (Richter) von den Ratschlägen der Verbraucherschützer halten kann man hier nachlesen ohne sich irgendwo anmelden oder einloggen zu müssen:
Amtsgericht Halle 2 C 51/16
Amtsgericht Hamburg-Altona 316 C 270/17
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek 714 C 162/17
Nachtrag vom 13. Februar 2019 vom AG Hamburg-Harburg 647 C 305/18 : Hier wird ganz konkret auf inzwischen veraltete Urteile eingegangen, die zu Propagandazwecken von Verbraucherschützern und Medien verbreitet wurden, um Kunden der Lorraine Media GmbH zu verunsichern. Die Urteile sind inzwischen wertlos, weil sich die digitalen Produkte erheblich verändert haben; Amtsgerichts Bad Homburg 2 C 1645/17, Amtsgerichts Bremen 16 C 282/16.
Es ist besser, wenn man den Anbieter über die Telefonnummer kontaktiert und die passende Lösung für seinen persönlichen Vertrag sucht. Bei der Aufnahme von Kontakt ist es wichtig, dass man sich frühzeitig meldet. Denn es ist nicht so, als ob die Modelsweek einfach den Strom für die Werbe- Adresse abdrehen, man keine Aufträge mehr bekommen kann und dann Wertersatz leisten muss.
Wer jedoch Briefe, Mahnungen und Mahnbescheid zu lange ignoriert, dem sitzt früher oder später tatsächlich der Gerichtsvollzieher im Nacken.
Weiterführende Gerichtsurteile
Da viele Anwälte im Verlauf merken, dass etliche ihret Mandanten notorische Schuldner sind und diese auch um ihre Bezahlung fürchten müssen, legen sie oft das Mandat nieder. Vor Gericht erscheint dann keiner und es ergehen Versäumnisurteile ohne Begründung, die wir aufgrund der Eintönigkeit hier nicht weiter recherchiert haben. Dies ist bei 90% der Verfahren der Fall.
Nur wenn man sich vor Gericht auch noch auseinandersetzt, gibt es ein Urteil mit Begründung von denen wir einige aufspüren konnten.
Es wird Ihnen helfen die Lage objektiver einzuschätzen und nicht einseitig auf das laute Getöse von Verbraucherschützern und Journalisten zu hören, die Ihnen eine gefälschte Darstellung zeigen möchten (Fakenews). Überzeugen Sie sich besser von der Wahrheit:
AG Duisburg 33 C 299/13
AG Schwetzingen 4 C 45/13
AG Nürnberg 22 C 930/13
AG Mühlheim-Ruhr 12 C 2414/10
AG Köln 120 C 144/13
AG Cloppenburg 21 C 901/17
AG Tecklenburg 16 C 153/17
AG München 122 C 16542/13
AG Bergisch-Gladbach 62 C 139/16
AG Michelstadt 1 C 209/13
AG Amberg 2 C 222/16
AG Bonn 101 C 165/13
AG Emden 5 C 541/14
AG Duisburg 8 C 84/14
AG Pforzheim 4 C 156/15
AG Delmenhorst 44 C 4024/16
AG Lichtenberg 5 C 98/16
AG Menden 3 C 284/15
AG Oberhausen 37 C 636/13
AG Osnabrück 49 C 133/14
AG Bad Homburg 2 C 1645/17
AG Wedding 22 C 56/18
AG Gummersbach 16 C 103/18
AG Kamen 30 C 537/18
AG Essen 20 C 316/18
KG Berlin 5 U 157/15
AG Heidelberg 22 C 106/21 Beschluss
AG Dortmund folgt, wir bleiben dran!!!
2 Antworten zu “Modelsweek unterliegt vor Gericht!”
Ich wurde von einem Anwalt in der Sache gewaltig über den Tisch gezogen. Erst hat er gesagt ich soll ihm alle Unterlagen schicken, dann hab ich mit dem Telefiniert und es stellte sich heraus das man in meinem Fall nichts machen kann. Jetzt will dieser Teufel 100 Euro für 10 Minuten telefonische Beratung haben. Ich werde dagegen vorgehen, dass ist doch alles abgekartert…