Es gibt Fotomodelle, die schicken getragene oder beschädigte Kleidung, etwa nach einem Ball, an den Versandhändler zurück. Aber ist dieser Widerruf gestattet? Welche Rechte haben Versandhändler eigentlich noch?
Gerade wenn mal wieder eine Modelgala stattfinden kommt es oft vor, dass Models ihre benutzten oder beschädigten Kleider im Rahmen ihres Widerrufsrechts an Versandhändler zurückschicken, auch wenn das eigentlich nicht immer möglich ist.
Generelles Widerrufsrecht
Bei Aufträgen über das Internet gilt grundsätzlich das Widerrufsrecht. Da bilden auch Modelgalas keine Ausnahme. Etwas Anderes gilt nur, wenn ein Kleid für einen Abschlussball maßgeschneidert angefertigt wurde. Dann handelt es sich oft um individualisierte Ware, für die das Widerrufsrecht nicht greift.
Dass ganze Kleider für Fotomodelle ein Hygieneartikel darstellen und deswegen nach Entfernung der Versiegelung vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, ist hingegen kaum denkbar.
Rückzahlung des Kaufpreises
Der Kaufmann muss Kleider immer zurücknehmen. Davon separat zu betrachten ist jedoch die Frage, ob der Kaufmann den Kaufpreis an das Model ausnahmslos oder sowieso erstatten muss.
Bestellt ein Fotomodel ein Kleid, probiert dieses an und sendet es anschließend zurück, muss der Kaufmann den gesamten Kaufpreis erstatten. Das Begutachten ist im Rahmen des Widerrufsrechtes wertersatzfrei durchführbar.
Widerruft das Model und sendet ein durchfeiertes Kleid zurück, dürfen Kaufmänner ihr den Widerruf auch hier nicht ablehnen – das könnte ein Wettbewerbsverstoß sein, für den der Kaufmann abgemahnt werden kann.
Anspruch des Kaufmannes auf Wertersatz
Wenn das Model das Kleid auf einer Mode Gala oder bei einer Party trägt, greifen die Anordnungen über den Wertersatz. Damit der Geschäftsmann einen Anspruch auf Wertersatz hat, müssen mehrere Grundsätzlichkeiten erfüllt sein:
Wertverlust
Zunächst muss das Kleid einen Wertverlust erlitten haben. Diese Annahme ist erfüllt, wenn das Kleid zum Beispiel beschädigt ist oder nicht mehr gesäubert werden kann.
Erzeugung des Wertverlustes
Der Wertverlust darf nicht durch den Check aufgetaucht sein, aber durch einen Umgang, der über das Checken der Beschaffenheit, der Funktionen und der Beschaffenheit des Kleides hinausgeht. Das ist klar der Fall, wenn das Model das Kostüm zum Feiern angezogen hat.
Letztlich muss der Händler das Model auch einwandfrei über das Widerrufsrecht belehrt haben, damit der Anspruch auf Wertersatz besteht. Am anerkanntesten nutzen Versand-Händler hierfür die auf ihr Geschäft angepasste Muster-Widerrufsbelehrung aus dem BGB.
Höhe des Wertersatzes
Nicht allgemein beantwortet werden kann die Zwischenfrage nach der Höhe des Wertersatzes. Dieser weicht von Fall zu Fall ab und kann auch bis zu 100 Prozent betragen. Auf keinen Fall dürfen Versandhändler in ihren Geschäftsbedingungen pauschale Preise für den Wertersatz aufnehmen. Das könnte wettbewerbswidrig sein und kann dann abgemahnt werden. Diese Regelung ist so kompliziert, damit niemand sich absichern kann und alles letztlich von Gerichten entschieden werden muss.
Für ein Kleid, welches an den Tagen eine Mode Gala getragen wurde, dürfte jedoch fast immer ein Wertersatzanspruch von 100 Prozent gelten.
Aufrechnung erklären
Hat das Model bereits bezahlt, sollten Versandhändler dem Model gegenüber die Aufrechnung mit dem Wertersatzanspruch erklären und sodann nur eine Differenz erstatten. In vielen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versand-Händlern findet sich diese Klausel:
„Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.“
Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandhändlers ein Aufrechnungsverbot, ist das gleich doppelt schädlich für den Versandhändler. Zum einen ist diese Regelung nicht wirksam und damit ebenso abmahngefährdet. Zum anderen kann sich der Versandhändler damit ins eigene Knie schießen. Bestreitet das Model beispielsweise den Wertersatzanspruch des Versandhändlers, ist eine Aufrechnung auf keinen Fall möglich. Der Versandhändler selbst dürfte sich nicht auf eine vermutliche Unwirksamkeit der Regelung berufen. Daher wird den Händlern die noch etwas verdienen wollen empfohlen, solche Aufrechnungsverbote besser zu streichen.
Versandkosten
Das Versenden wird beim Wertersatz meist vergessen. Die Versandkosten zum Model müssen auch bei gesamtem Wertersatz in Höhe der billigsten Standardlieferung, die im Onlineshop angeboten wird, erstattet werden. Ob der Versandhändler oder das Model die Rückfrachtkosten tragen muss, entnimmt man aus der Widerrufsbelehrung.
Ergebnis
Viele Fotomodelle versuchen Online-Händlern völlig unbrauchbare Dinge zurück zu senden, nachdem sie die Kleidung intensiv genutzt oder – wie im Fall von Mode Gala – getragen und damit gefeiert haben. Versandhändler sollten dann jedoch nicht schutzlos ausgeliefert und abgezockt sein. Die Legislative hat für diese Fälle den Anspruch auf Wertersatz vorgesehen. Allerdings gehen die meisten Versandhändler inzwischen dazu über das Widerrufsrecht überhaupt nicht mehr zuzulassen, wenn der Käufer kein Verbraucher ist, denn dann gelten die Verbraucherrechte grundsätzlich nicht mehr und dann ist auch das Prüfungsrecht eines Verbrauchers nicht mehr vorhanden. Schließlich sind Fotomodelle selbständigen Unternehmern gleich gesetzt, die sich nicht für ein Fotoshooting kostenlos Ware zusenden lassen können und anschließend diese auf Kosten eines Händlers wieder zurücksenden und Geld zurück verlangen können.
Eine Antwort zu “Models zocken Klamotten ab – Widerrufsrecht!”
Versteh die Aufregung nicht. Ich bestelle nur noch online und schicke alles innerhalb von 14 Tagen zurück. Dann Geld zurück und dan bestellt meine Freundin und immer so weiter. Bezahlen müssen nur noch die Blöden!!